Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hat am 8. November 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft erwirbt im Zeitraum vom 18. November 2016 bis zum 15. Juni 2020 insgesamt bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtkaufpreis von € 7.500.000 entspricht. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse. Die zurückgekauften Aktien sollen Vorstand und Mitarbeitern der Gesellschaft und Mitarbeitern der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Bezug angeboten werden.
Der Rückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Der Rückkauf erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
- Ad-hoc-Mitteilung vom 8. November 2016: HolidayCheck Group AG beschließt Aktienrückkauf
Die maximale Stückzahl von 1.500.000 eigenen Aktien wurde am 6. Juni 2017 erreicht und das Aktienrückkaufprogramm damit beendet.
Übersicht der im Rahmen des Rückkaufprogramms 2016/2017 getätigten Erwerbe (gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052): Download (pdf)