Ansprechpartner

Die ordentliche Hauptversammlung 2023 der HolidayCheck Group AG fand am Mittwoch, den 24. Mai 2023, um 10.00 Uhr (MESZ) in München statt.

Veranstaltungsort:

HolidayCheck Group AG

Neumarkter Straße 61

81673 München

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie nachfolgend:

 

1. Tagesordnung und Einberufung
1.1.1 Einberufung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der HolidayCheck Group AG am 24. Mai 2023 Download
1.1.2 Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 vom 24. Mai 2023 Download
1.2 Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 Download
1.3 Information pursuant to Section 125 para. 1 German Stock Corporation Act (AktG) in connection with Section 125 para. 5 AktG, Article 4 para. 1 and Table 3 of the Annex to Implementing Regulation (EU) 2018/1212 Download
2. Dokumente zu Tagesordnungspunkten der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 1 in den Geschäftsräumen der HolidayCheck Group AG, Neumarkter Straße 61, 81673 München, folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

  • der festgestellte Jahresabschluss der HolidayCheck Group AG zum 31. Dezember 2022;
  • der Geschäftsbericht 2022 inklusive des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022, dem Konzernlagebericht der HolidayCheck Group AG für das Geschäftsjahr 2022 und dem gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022.
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen im Zusammenhang mit dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 in den Geschäftsräumen der HolidayCheck Group AG, Neumarkter Straße 61, 81673 München, folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

  • der Entwurf des Beherrschungsvertrags zwischen der HolidayCheck Group AG und der Burda Digital SE vom 5. April 2023;
  • die Jahresabschlüsse der HolidayCheck Group AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 und die Lageberichte der HolidayCheck Group AG für die Geschäftsjahre 2020 und 2021; für das Geschäftsjahr 2022 wurde kein Lagebericht aufgestellt (§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 267 Abs. 1 HGB);
  • die Jahresabschlüsse der Burda Digital SE für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;
  • die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der HolidayCheck Group AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;
  • die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Burda GmbH für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021;
  • der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der HolidayCheck Group AG und des Verwaltungsrats der Burda Digital SE über den Beherrschungsvertrag, inklusive Anlagen, einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme der TAP Dr. Schlumberger Krämer & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, Deutschland, insbesondere über die Ermittlung des Unternehmenswerts der HolidayCheck Group AG;
  • der nach § 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des gemeinsam für die HolidayCheck Group AG und die Burda Digital SE gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, inklusive Anlagen.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.

Das Verlangen auf Zusendung einer Abschrift der Unterlagen kann unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (z.B. mittels eines aktuellen Depotauszugs) auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

elektronisch:

hv-2023@holidaycheckgroup.com

postalisch:

HolidayCheck Group AG

– Investor Relations –

Neumarkter Straße 61

81673 München

Gerne senden wir auf Wunsch die Unterlagen auch elektronisch per Email an eine uns hierzu übermittelte E-Mail-Adresse zu. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
3. Gegenanträge
Gegenanträge lagen nicht vor.
4. Weitere Dokumente und Formulare
4.4 Satzung vom 1. Juni 2022 Download
5. Abstimmungsergebnisse
Abstimmungsergebnisse zur ordentlichen Hauptversammlung der HolidayCheck Group AG am 24. Mai 2023 Download
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an holidaycheck@better-orange.de gerichtet werden.

 

Archiv: 

Hauptversammlung 2022

Hauptversammlung 2021

Hauptversammlung 2020

Hauptversammlung 2019