Ad-hoc-Mitteilung: München, 29. September 2021, 16:09 CET – Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329) hat heute beschlossen, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).
Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, mit der Burda Digital SE, die mit ca. 73 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abzuschließen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Burda Digital SE, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem Barangebotspreis von Euro 2,70 je Aktie zu unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE liegt der Angebotspreis über dem gesetzlich für ein Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der HolidayCheck Group AG nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Erholungsurlaub. Die rund 300 Mitarbeiter zählende Gruppe vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen) sowie die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.Ad-hoc-Mitteilung, München, 20. Januar 2021, 19:56 Uhr (MEZ) – Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen und setzt damit die am 3. Dezember 2020 angekündigte Kapitalerhöhung um. Hierbei soll unter vollständiger Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 29.156.814 durch Ausgabe von bis zu 29.156.814 neuen Aktien erhöht werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:1. Dies bedeutet, dass für je zwei bestehende Aktien der Gesellschaft das Recht zum Erwerb einer neuen Aktie besteht. Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt EUR 1,65.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Burda Digital SE, hat heute der Gesellschaft zugesagt, die ihr zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung auszuüben und insgesamt Aktien im Gesamtvolumen von EUR 31,65 Millionen zu zeichnen.
Der Zufluss aus der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung eines kurzfristigen Geldmarktdarlehens dienen. Ferner soll der Zufluss für weitere allgemeine Betriebskapitalzwecke eingesetzt werden, unter anderem um damit den gegenwärtigen Bedarf zu decken.
Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien erfolgt auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts. Die Billigung wird für den 21. Januar 2021 erwartet. Das Bezugsangebot soll unmittelbar im Anschluss an die Billigung des Wertpapierprospekts veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 22. Januar 2021 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 4. Februar 2021. Nicht bezogene Aktien sollen im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten oder im Markt platziert werden.
Es wird erwartet, dass die neuen Aktien am 10. Februar 2021 zum Handel zugelassen und am 11. Februar 2021 in die bestehende Notierung im Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt sein.
Der Vorstand
Wichtige HinweiseDiese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der HolidayCheck Group AG, München, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.holidaycheckgroup.com/) kostenfrei erhältlich sein.Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung sind.Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise „erwarten“, „glauben“, „vorhersehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „werden“, „könnten“, „können“ oder „können unter Umständen“ bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Erholungsurlaub. Die rund 300 Mitarbeiter zählende Gruppe vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen) sowie die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.München, 3. Dezember 2020, 12:17 Uhr (MEZ) – In Anbetracht der anhaltenden Verwerfungen im deutschsprachigen Markt für Urlaubsreisen, als Folge der Covid-19-Pandemie und des damit einhergehenden erheblichen Umsatz- und Ergebnisrückgangs, plant die HolidayCheck Group AG die Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre.
Die HolidayCheck Group AG hat hierzu Gespräche mit ihrem Hauptaktionär, der Burda Digital SE, aufgenommen. Diese hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, die ihr zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung i.H.v. mindestens EUR 20 Mio. auszuüben, unter der Voraussetzung, dass der Bezugspreis pro Aktie maximal EUR 1,65 beträgt.
Die Gesellschaft plant, das Genehmigte Kapital 2018 voll auszuschöpfen und das Grundkapital um bis zu 29.156.814 Euro durch Ausgabe von bis zu 29.156.814 neuen Aktien zu erhöhen. Dies entspricht 50 Prozent des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung soll im ersten Quartal 2021 nach Billigung des Wertpapierprospekts durchgeführt werden.
Aufgrund der unbestimmten Dauer der Krise plant die Gesellschaft, die Mittel primär zur Sicherstellung der Finanzierung des Geschäftsbetriebs einzusetzen.
Der Vorstand
Wichtige HinweiseDiese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der HolidayCheck Group AG, München, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.holidaycheckgroup.com/) kostenfrei erhältlich sein.Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne des Artikels 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung sind.Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise „erwarten“, „glauben“, „vorhersehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „werden“, „könnten“, „können“ oder „können unter Umständen“ bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Erholungsurlaub. Die rund 300 Mitarbeiter zählende Gruppe vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen) sowie die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.Ad-hoc-Mitteilung, München, 3. August 2020, 12:53 CET – Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehende Reisezurückhaltung plant der Vorstand der HolidayCheck Group AG, als Teil eines umfassenden Sparprogramms, einen Personalabbau zur nachhaltigen Senkung der Personalkosten. Der bis Ende 2020 geplante Personalabbau betrifft voraussichtlich rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das entspricht rund 20 Prozent der Gesamtbelegschaft.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Erholungsurlaub. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gruppe vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die MeteoVista B.V. (Betreiberin von Wetterportalen im Raum Benelux) sowie die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.Ad-hoc-Mitteilung, München, 5. Mai 2020, 21:55 CET – Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 und die damit einhergehenden, umfassenden Reisebeschränkungen vieler Länder sowie die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, haben die Nachfrage nach Urlaubsreisen in den vergangenen Wochen fast vollständig zum Erliegen gebracht. Dadurch mussten zahlreiche im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 gebuchte und für das laufende Jahr geplante Reisen, wieder storniert werden. Dies führte zu einem erheblichen Umsatz- und Ergebnisrückgang der HolidayCheck Group AG im ersten Quartal 2020. Auf diese Effekte hat die HolidayCheck Group AG bereits im Nachtragsbericht für das Geschäftsjahr 2019 hingewiesen – bisher unter der Annahme von Reisebeschränkungen bis Mitte Juli 2020. Obwohl die aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bisher nur bis Mitte Juni 2020 gilt, geht die Gesellschaft trotzdem je nach Destination von deutlich längeren Reisebeschränkungen aus. Mit einer Freigabe und/oder Nachfrage nach weltweiter Reisetätigkeit wird konkret nun erst ab dem November 2020 gerechnet.
Ferner wurde im Nachtragsbericht für das Geschäftsjahr 2019 deutlich auf das Abwertungsrisiko von Assets hingewiesen. Auf Basis der nun konkretisierten Auswirkungen von COVID-19 wurden außerplanmäßige Impairmenttests, unter anderem bei der niederländischen WebAssets-Gruppe, durchgeführt. Diese zeigen, dass – unter den gegebenen Reisebeschränkungen – weitere Investitionen in den Umbau von Zoover (ein Teil der WebAssets-Gruppe) wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Daher hat der Vorstand der HolidayCheck Group AG beschlossen, die noch nicht abgeschriebenen Buchwerte, sowie den Geschäfts- oder Firmenwert vollumfänglich außerplanmäßig abzuschreiben.
Daraus ergeben sich zusammenfassend die folgenden Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2020:
Der Umsatz des ersten Quartals 2020, inklusive stornierungsbedingter Korrekturen für Buchungen aus dem Geschäftsjahr 2019 mit einem Abreisedatum ab Mitte März 2020, belief sich auf ‑5,1 Millionen Euro nach 42,2 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Die Bruttomarge des ersten Quartals 2020 belief sich auf ‑6,6 Millionen Euro nach 42,2 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Die Bruttomarge wird definiert als Umsatzerlöse abzüglich COGS (‚costs of goods sold‘ – Einkauf von Reisevorleistungen, wie Aufwendungen für Hotels, Flüge und Transferdienstleistungen, durch den eigenen Veranstalter HC Touristik).
Das EBITDA des ersten Quartals 2020 belief sich auf -29,6 Millionen Euro nach 4,1 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Das operative EBITDA des ersten Quartals 2020 belief sich auf -29,8 Millionen Euro nach 4,3 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Die Abschreibungen des ersten Quartals 2020 betrugen -31,2 Millionen Euro nach -2,4 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Darin enthalten sind außerplanmäßige Impairment-Abschreibungen auf den, bei der Erstkonsolidierung dem Teilbereich Zoover zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 21,3 Millionen Euro sowie auf den, während der Purchase-Price-Allocation zugeordneten Wert der Marke und Domain „Zoover“, in Höhe von 7,5 Millionen Euro.
Darüber hinaus besteht derzeit kein Impairmentbedarf. Auch wenn aufgrund des Umfangs kurzfristig keine vollumfänglichen Impairmenttests durchgeführt werden konnten, kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die übrigen bilanzierten langfristigen Vermögenswerte werthaltig sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht daher aus Sicht des Vorstands kein weiterer Abschreibungsbedarf für im Konzern bilanzierte Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der HolidayCheck AG und der WebAssets B.V.
Das EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) des ersten Quartals 2020 betrug ‑60,8 Millionen Euro nach 1,7 Millionen Euro im Vorjahresquartal.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich zum Ende des ersten Quartals 2020 auf 36,4 Millionen Euro nach 27,5 Millionen zum 31. Dezember 2019. Dies begründet sich im Wesentlichen in der Ziehung der bestehenden Betriebsmittellinien in Höhe von rund 20 Millionen Euro. Die HolidayCheck Group AG prüft außerdem zusätzliche, längerfristige Finanzierungsoptionen.
Ausblick
Wie beschrieben, geht der Vorstand in seinen Annahmen für das Geschäftsjahr 2020 aus Vorsichtsgründen von weiteren Reisebeschränkungen aus, die zeitlich deutlich über die aktuellen Reisewarnungen hinausgehen. Gleichzeitig steuert der Vorstand die Kosten- und Liquiditätssituation aktiv, so dass trotz der aktuellen Auswirkungen durch COVID-19 die Zahlungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gewährleistet sein sollte, u. a. durch den Einsatz von Kurzarbeit in weiten Teilen des Unternehmens. Die Konsequenzen einer deutlich länger anhaltenden Krise als derzeit angenommen, sind nur begrenzt abschätzbar und könnten weitere Liquiditätsrisiken auslösen.
In Summe erwartet der Vorstand der HolidayCheck Group AG für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen erheblichen Rückgang der Bruttomarge (Umsatzerlöse abzgl. COGS/Reisevorleistungen), bereinigt um Beteiligungszukäufe und -verkäufe sowie ein deutlich negatives operatives EBITDA. Eine verlässliche Quantifizierung des Rückgangs ist aufgrund der unsicheren Fakten- und Informationslage derzeit nach wie vor nicht möglich.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gesellschaft vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die Driveboo AG (Betreiberin des Mietwagenportals MietwagenCheck) sowie die WebAssets B.V. (Betreiberin der Zoover-Hotelbewertungsportale und der MeteoVista-/WeerOnline-Wetterportale). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.
Ad-hoc-Mitteilung, München, den 29. April 2020, 20:40 CET – Der Vorstandsvorsitzende der HolidayCheck Group AG, Herr Georg Hesse, hat sich heute einvernehmlich mit dem Aufsichtsrat der HolidayCheck Group AG aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die künftige strategische Ausrichtung der Gesellschaft darauf geeinigt, diese vorzeitig mit Ablauf des 29. April 2020 zu verlassen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Hesse für vier Jahre erfolgreicher Arbeit in der Transformation der HolidayCheck Group zu einem modernen Technologie- und Reiseunternehmen und wünscht ihm für seine persönliche Zukunft alles Gute.
Als Nachfolger für das Amt des Vorstandsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat heute Herrn Dr. Marc Al-Hames, 42, mit Wirkung zum 30. April 2020 bestellt.
Dr. Marc Al-Hames ist seit 2013 Geschäftsführer der Münchner Cliqz GmbH, einer Mehrheitsbeteiligung von Hubert Burda Media. Cliqz entwickelt in Deutschland Such-, Browser und Privatsphäre-Technologie und betreibt unter anderem auch das weltweit führende Privatsphäre-Tool Ghostery.
Davor war Dr. Al-Hames als Leiter Unternehmensentwicklung und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Tomorrow Focus AG (heute: HolidayCheck Group AG) sowie als Projektleiter bei McKinsey & Company tätig.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Herr Dr. Al-Hames die Gesellschaft dank seiner Internet- und Managementexpertise erfolgreich durch die aktuelle Coronakrise führen und danach zurück auf einen profitablen Wachstumskurs bringen wird.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gesellschaft vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo) sowie die WebAssets B.V. (Betreiberin der Zoover-Hotelbewertungsportale und der MeteoVista-/WeerOnline-Wetterportale). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.
Ad-hoc-Mitteilung, München, den 2. April 2020, 14:12 CET – Die HolidayCheck Group AG hat im Rahmen des aktuellen Aktienrückkaufprogramms bisher 368.647 eigene Aktien erworben (Stand 1. April 2020). Somit befinden sich nun insgesamt rund 1,06 Millionen eigene Aktien im Besitz der Gesellschaft. Damit verfügt die HolidayCheck Group AG aller Voraussicht nach über genügend eigene Aktien, um die Anfang Juli 2020 anstehende Aktientranche im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bedienen zu können. Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und der sich daraus für die Gesellschaft ergebenden wirtschaftlichen Unsicherheiten, hat der Vorstand heute zur Sicherstellung eines möglichst flexiblen Liquiditätsrahmens vorsorglich beschlossen, das aktuelle Aktienrückkaufprogramm nach Ende des morgigen Handelstags (3. April 2020) vorzeitig zu beenden.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gesellschaft vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo) sowie die WebAssets B.V. (Betreiberin der Zoover-Hotelbewertungsportale und der MeteoVista-/WeerOnline-Wetterportale). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.
München, den 9. März 2020, 18:40 Uhr – Der Aufsichtsratsvorsitzende der HolidayCheck Group AG, Herr Stefan Winners, hat der Gesellschaft soeben mitgeteilt, dass er sein Amt als Mitglied und als Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 auf eigenen Wunsch aufgrund seines Ausscheidens aus dem Burda-Konzerns niederlegen wird.
Der Aufsichtsrat der HolidayCheck Group AG wird im Vorfeld der Hauptversammlung 2020 einen geeigneten Nachfolger für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HolidayCheck Group AG vorschlagen.
Über die HolidayCheck Group AG:
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Der Rückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Der Rückkauf erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.
Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Alle Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung bekanntgegeben und unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gesellschaft vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale MietwagenCheck und Driveboo) sowie die WebAssets B.V. (Betreiberin der Zoover-Hotelbewertungsportale und der MeteoVista-/WeerOnline-Wetterportale). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.
München, 30. Januar 2020, 10:59 CET – Nach vorläufigen Zahlen erreichte die HolidayCheck Group AG für das Geschäftsjähr 2019 einen Konzernumsatz in Höhe von 143,7 Millionen Euro nach 138,9 Millionen Euro im Vorjahr (+3,5 Prozent) sowie ein operatives Konzern-EBITDA (operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von 7,0 Millionen Euro nach 10,7 Millionen Euro (-34,6 Prozent).
Das operative EBITDA liegt damit über der im September 2019 aktualisierten Ergebnisprognose, die von einem operativen EBITDA zwischen 2,0 Millionen Euro und 6,0 Millionen Euro ausgegangen war.
Wesentlicher Grund sind die niedriger als erwarteten außerordentlichen Ergebnisbelastungen in Folge der Insolvenz der deutschen Gesellschaften der Thomas Cook-Gruppe.
Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 werden am 25. März 2020 veröffentlicht.
Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber. Die rund 490 Mitarbeiter zählende Gesellschaft vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG (Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale), die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck Reisen), die Driveboo AG (Betreiberin des Mietwagenportals MietwagenCheck) sowie die WebAssets B.V. (Betreiberin der Zoover-Hotelbewertungsportale und der MeteoVista-/WeerOnline-Wetterportale). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.