BGH stärkt das HolidayCheck-Geschäftsmodell

HolidayCheck muss seine Hotelbewertungen nicht vorab inhaltlich prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Die Richter wiesen deshalb die Klage von Betreibern eines Hostels in Berlin-Mitte ab, die HolidayCheck verklagt hatten. Eine inhaltliche Prüfung vorab sei nicht zumutbar, hieß es. Für schlechte Kritiken hafte ein Plattformbetreiber daher erst, wenn er auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde und dennoch nicht reagiert (Urteil des I. Zivilsenats vom 19.3.2015 - I ZR 94/13 -).

Der jahrelange Einsatz von HolidayCheck für die Transparenz im Reisemarkt hat sich nun in diesem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Das HolidayCheck-Prüfverfahren und der sorgfältige Umgang mit Kundenbewertungen wurden damit in letzter Distanz gewürdigt und bestätigt.

Das Urteil gibt auch Hotels eine klare Orientierung: Ein Portalbetreiber hat bei Hinweis auf einen rechtswidrigen Inhalt zu reagieren. Bei HolidayCheck steht das Serviceteam (service@holidaycheck.com) bei Fragen und Problemen mit Inhalten zur Verfügung

Hier die ausführliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Das schriftliche Urteil steht noch aus.

Über HolidayCheck
HolidayCheck ist das größte unabhängige Urlaubsportal im deutschsprachigen Raum. Auf der Plattform holidaycheck.de finden Menschen ein Hotel nach ihren Wünschen, können mit anderen Urlaubern in Kontakt treten und direkt buchen. Grundlage hierfür ist eine Datenbank mit mehr als elf Millionen Hotelbewertungen, Bildern und Videos. Aus den Angeboten von 105 Reiseveranstaltern liefert HolidayCheck den garantiert besten Preis für das Wunschhotel und die Traumreise. Die HolidayCheck AG hat ihren Sitz im schweizerischen Bottighofen nahe der deutschen Grenzstadt Konstanz.